Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scope Systems GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1.            Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen der Scope Systems GmbH, Freiheitsstr. 124/126, 15745 Wildau (nachfolgend „Scope Systems Systems“) mit unseren Kunden.

1.2.            Individuelle Absprachen, insbesondere im Angebot von Scope Systems, gehen diesen AGB vor. Sofern der Kunde ein Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten zusätzlich und vorrangig die „Besonderen Bedingungen für Verbraucher“.

1.3.            Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Scope Systems der Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Scope Systems eine Leistung an den Kunden erbringt, ohne den von ihm in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

2. Vertragsschluss und Gegenstand

2.1.            Scope Systems vertreibt komplexe Videoanalyse-Systeme (nachfolgend „VA-System“), bestehend aus Hardware und darauf installierter zugehöriger Software (nachfolgend „Scope Software“). Daneben bietet Scope Systems verschiedene ergänzende Leistungen zum Einsatz des VA-Systems wie Support, Update-Services, Beratung und Schulung an. Die genauen Leistungsmerkmale der einzelnen Komponenten und Leistungen sind in der Anlage „Leistungsbeschreibung“ geregelt. Der konkrete Auftragsumfang ergibt sich verbindlich aus dem von Scope Systems übermittelten Angebot. Insbesondere ist die Installation des VA-Systems beim Kunden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

2.2.            Ein Vertrag zwischen Scope Systems und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Scope Systems in Textform (z. B. per E-Mail oder Fax) annimmt oder Scope Systems eine anderweitig erteilte Bestellung in Textform bestätigt.

2.3.            Im Zweifel hat der Kunde die Vertretungsberechtigung der für ihn handelnden Personen nachzuweisen.

3. Rechteeinräumung

3.1.            Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß Ziffer 11 ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Lieferumfang enthaltenen Scope Software zum Betrieb des AV-Systems. Die zulässige Nutzung umfasst das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die Scope Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z. B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“.

3.2.            Der Kunde ist ausschließlich im gesetzlichen Rahmen und nur unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat, berechtigt, die Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen.

3.3.            Der Umfang der Rechte an Software von dritten Anbietern ergibt sich aus den geltenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.

4. Zusatzleistungen

Die Erbringung der in den folgenden Ziffern 5 bis 8 dargestellten Zusatzleistungen richtet sich im Zweifel nach Dienstvertragsrecht.

5. Support-Leistungen

5.1.            Die Zusatzleistung „Support“ umfasst einen Anwender- und Mangel-Support für die gelieferte Hard- und Software. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gemäß der Ziffern 13 und 14 wird ein Mangelsupport nach den nachstehenden Regelungen ohne gesonderte Vergütung geleistet.

5.2.            Treten Mängel an der Hard- oder Software auf, beseitigt Scope Systems diese innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, insbesondere der Ursache, Schwere und Auswirkung des Mangels.

5.3.            Kann ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden, stellt Scope Systems nach Möglichkeit eine Behelfslösung (Workaround) bereit.

5.4.            Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Mängel ist der Kunde berechtigt, Scope Systems Prioritäten für die Beseitigung vorzugeben. Das Vorliegen mehrerer Mängel ist bei der Bestimmung der angemessen Reaktions- und Beseitigungsfristen zu berücksichtigten.

5.5.            Ergibt die Prüfung im Rahmen des Hardware-Supports, dass defekte Komponenten des Systems ersetzt werden müssen, erfolgt deren Lieferung durch Scope Systems auf Grundlage einer gesonderten Bestellung unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.6.            Scope Systems ist berechtigt, die Support-Leistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen.

5.7.            Im Rahmen des Anwender-Supports steht Scope Systems dem Kunden bei Fragen zum Umgang mit dem VA-System telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung.

5.8.            Scope Systems erbringt Support-Leistungen nach dieser Ziffer zu seinen regulären Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag (exklusive gesetzlicher Feiertage) in der Zeit von 9 bis 17 Uhr und Freitag (exklusive gesetzlicher Feiertage) in der Zeit von 9 bis 15 Uhr. Zur Erbringung einer Support-Leistung außerhalb dieser Geschäftszeiten schließen die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung, die insbesondere eine zusätzliche Vergütung bestimmt.

5.9.            Der Kunde hat die Beratungsleistungen von Scope Systems durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere Scope Systems die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern von Scope Systems im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinem Geschäftssitz und dem Belegenheitsort des VA-Systems ermöglichen.

6. Vorab-Prüfung und Software-Aktualisierung

6.1.            Die Zusatzleistung „Update-Service“ ist im Kauf eines VA-Systems für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsschluss kostenlos enthalten. Für die Folgezeit muss diese gesondert gebucht werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage „Leistungsbeschreibung“.

6.2.            Im Rahmen der Zusatzleistung „Update-Service“ prüft Scope Systems vorab zunächst die Verfügbarkeit eines neuen Versionsstands der eigenen Software für das VA-System des Kunden. Sind neue Versionsstände verfügbar, spielt Scope Systems diese ein und stellt sicher, dass ein einheitlicher Release-Stand im System gewährleistet wird. Die Aktualisierung der Scope Software kann die Aktualisierung von verwendeter Drittsoftware erforderlich machen. Für diese können weitere Kosten anfallen.

6.3.            Ergibt die Vorab-Prüfung, dass eine Aktualisierung der Scope Software nicht möglich ist, ist die Prüfung gesondert zu vergüten.

6.4.            Die Dokumentation wird an die jeweils aktuelle Programmversion angepasst.

7. Planungsservice

7.1.            Im Rahmen der Zusatzleistung „Planungsservice“ erstellt Scope Systems eine Planung für die Anschaffung und die Einrichtung eines VA-Systems. Diese Planung beinhaltet insbesondere eine Bedarfs- und Durchführbarkeitsanalyse. Auf der Grundlage dieser Analyse empfiehlt Scope Systems dem Kunden ein VA-System aus seinem Programm und macht einen konkreten Vorschlag zu dessen Installation, soweit diese erforderlich ist. Auf dieser Grundlage unterbreitet Scope Systems dem Kunden ein verbindliches Angebot.

7.2.            Nimmt der Kunde das Angebot von Scope Systems an, werden die Kosten der Planungsleistung mit der Auftragssumme verrechnet. Kommt es trotz eines konkreten Angebotes nicht zum Vertragsschluss, wird die Leistung gesondert in Rechnung gestellt.

8. Schulungen

8.1.            Im Rahmen der Zusatzleistung „Schulung“ weist Scope Systems den Kunden und ggf. dessen  Mitarbeiter nach Absprache in einzelne Aspekte der Nutzung des VA-Systems ein. Das genaue Thema der Schulung ist  im Vorfeld zwischen dem Kunden und Scope Systems abzustimmen.

8.2.            Die inhaltliche Ausgestaltung der Schulung in Rahmen der Absprache gemäß Ziffer 8.1. liegt allein im Ermessen von Scope Systems. Insbesondere ist Scope Systems jederzeit berechtigt, einzelne Bestandteile oder Inhalte des Seminars zu ändern oder anzupassen, insbesondere einzelne Themenbereiche zu ergänzen, zu kürzen oder zu streichen, sofern die inhaltliche Ausrichtung dadurch nicht wesentlich abgeändert wird. Dies gilt auch für den Austausch eines angekündigten Referenten durch einen gleichermaßen kompetenten.

8.3.            Inhaltliche Änderungswünsche des Kunden hat Scope Systems nur zu berücksichtigen, soweit der Kunde die Kosten eines entstehenden Mehraufwandes trägt. Die Vertragspartner werden sich diesbezüglich über eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie der Schulungstermine verständigen.

8.4.            Sieht sich Scope Systems in der Durchführung einer Schulung durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird sie dies dem Kunden rechtzeitig mitteilen. Sind die behindernden Umstände von Scope Systems nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung des vereinbarten Schulungstermins verständigen.

9. Lieferfrist und Lieferverzug

9.1.            Die Lieferfrist wird individuell vereinbart und im Angebot angegeben.

9.2.            Sofern vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die Scope Systems nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann (nachfolgend „Nichtverfügbarkeit der Leistung“), wird Scope Systems den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Scope Systems berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Kunde seine Gegenleistung bereits erbracht hat, wird Scope Systems diese unverzüglich zurück erstatten.

9.3.            Eine Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt insbesondere dann vor, wenn eigens für den konkreten Vertragsgegenstand bestellte Komponenten durch einen Zulieferer selbst zu spät an Scope Systems geliefert wurden und weder Scope Systems noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder im Einzelfall eine Pflicht zur Beschaffung aus anderen Gründen nicht besteht.

10. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

10.1.         Die Lieferung der VA-Systeme erfolgt nach Wahl des Kunden durch Abholung bei Scope Systems, durch Versand an eine vom Kunden zu bestimmende Adresse oder durch Installation beim Kunden.

10.2.         Soweit eine konkrete Versandart nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist Scope Systems berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

10.3.         Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über,

10.3.1.      im Falle der Abholung bei Scope Systems mit Übergabe an den Kunden

10.3.2.      im Falle des Versandes mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst  zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist,

10.3.3.      im Falle der Installation mit endgültiger Abnahme durch den Kunden.

10.4.         Bei Installation des VA-Systems hat der Kunde die Installationsleistung am gleichen Tag zu prüfen und sofern keine wesentlichen, die Abnahme hindernden Mängel vorliegen, auch abzunehmen. Gewährleistungsrechte am VA-System selbst bleiben hiervon unberührt.

10.5.         Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Scope Systems berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. EUR 660,00 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von Scope Systems (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Scope Systems überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

11.1.         Die vom Kunden zu entrichtenden Preise sind im Angebot von Scope Systems geregelt.

11.2.         Sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle angegebenen Preise als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Dies gilt auch für alle Angebote, die Scope Systems annimmt oder abgibt

11.3.         Der Kunde trägt die Kosten des Transportes ab Lager sowie etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentlichen Abgaben.

11.4.         Die Fälligkeit der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.

11.5.         Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Rechte des Kunden bei Mängeln der gelieferten Waren bleiben unberührt.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1.         Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) verbleiben sämtliche gelieferten Waren Eigentum von Scope Systems.

12.2.         Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Scope Systems unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die Scope Systems gehörenden Waren erfolgen.

13. Mängelansprüche des Kunden

13.1.         Für Mängelansprüche des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit hiervon nachfolgend nicht abgewichen wird. In keinem Fall werden die Rechte bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher im Wege des Lieferantenregress nach §§ 478, 479 BGB beschränkt.

13.2.         Die Beschaffenheit der einzelnen Produkte von Scope Systems ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Eine Garantie wird in Bezug auf die Produkte oder deren Verfügbarkeit nur dort übernommen, wo dies durch Scope Systems ausdrücklich so bezeichnet ist.

13.3.         Für öffentliche Äußerungen bezüglich des VA-Systems oder einzelner dort verwendeter Komponenten durch den jeweiligen Hersteller oder von sonstigen Dritten (z. B. Werbeaussagen) übernimmt Scope Systems keine Haftung.

13.4.         Ist der Kunde Kaufmann bestehen seine Mängelansprüche nur, soweit er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Scope Systems hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

13.5.         Der Kunde trägt die Kosten eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

13.6.         Das Recht des Kunden auf Selbstvornahme gemäß § 637 BGB ist ausgeschlossen.

14. Sonstige Haftung

14.1.         Diese Regelungen zur Haftung von Scope Systems gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.).

14.2.         Für Ansprüche des Kunden

  • wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Scope Systems oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Scope Systems eine Garantie übernommen hat,
  • die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Scope Systems, seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie
  • nach dem Produkthaftungsgesetz

verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

14.3.         Scope Systems und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.

14.4.         Im Übrigen ist die Haftung von Scope Systems für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15. Verjährung

Gewährleistungsrechte werden auf den Zeitraum von 12 Monaten ab Gefahrübergang bzw. im Falle einer Werkleistung ab Abnahme beschränkt. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß 14.2.

16. Schlussbestimmungen

16.1.         Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Scope Systems.

16.2.         Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform (wie Fax, E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

16.3.         Alle Rechtsverhältnisse, denen diese AGB zugrunde liegen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Regelungen, die zur Anwendbarkeit ausländischen Rechts oder des CISG führen.

16.4.         Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Stand: Januar  2018

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Scope Systems GmbH

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Besondere Regelungen für Verbraucher
Scope Systems GmbH

(inklusive gesetzlicher Informationen)

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